Einbürgerungen
ORDENTLICHE EINBÜRGERUNG
Das Schweizer Bürgerrecht besteht aus drei Teilen:
- dem Bürgerrecht einer Gemeinde
- dem Bürggerecht eines Kantons
- dem Bürgerrecht des Landes
Deswegen püfen auch Bund, Kanton und Gemeinden die Gesuche aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und entscheiden unabhängig voneinander. Sobald eine der drei Behörden das Einbürgerungsgesuch abweist, wird das Gesuch als Ganzes abgelehnt.
Voraussetzungen
a) Aufenthaltstitel und Aufenthaltsdauer
- Niederlassungsbewilligung C
- 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Gesucheinreichung
Die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt, wobei der tatsächliche Aufenthalt mindestens sechs Jahre zu betragen hat. - 5 Jahre Aufenthalt im Kanton Aargau
- Mindestens 3-jähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs
b) Erfolgreiche Integration
Eingebürgert werden kann nur, wer
- mit mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde vertraut ist,
- über ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse verfügt,
- die Werte der Bundes- und Kantonsverfassung achtet,
- die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet und
- am Wirtschaftsleben teilnimmt oder Bildung erwerben will.
c) Ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse im Speziellen
Im Kanton Aargau muss auf Deutsch eine mündliche Sprachkompetenz mindestens auf dem Referenzniveau B1 und schriftliche Sprachkompetenz mindestens auf dem Referenzniveau A2 des in Europa allgemein anerkannten Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesenwerden. Hat die gesuchstellende Person während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in Deutsch besucht hat oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in Deutsch abgeschlossen oder verfügt diese über die deutsche Staatsbürgerschaft, so gilt dies ebenfalls als Nachweis von genügend Sprachkenntnissen.
Die staatsbürgerlichen Kenntnisse werden mittels eines staatsbürgerlichen Tests erhoben, dieser von der Gemeindekanzlei durchgeführt. Er ist von Einbürgerungswilligen ab dem 16. Altersjahr vor der Gesuchseinreichung zu absolvieren. Eine Teilnahme kostet CHF 50.00. Eine Probeprüfung kann unter: www.einbuergerungstest-aargau.ch eingesehen werden.
Gesuchsformulare und Beilagen erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei. Diese steht Ihnen zudem für weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung. Weitere Einzelheiten betreffend Verfahrensübersicht und Kosten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
ERLEICHTERTE EINBÜRGERUNG
Für bestimmte Personengruppen gibt es die Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung. Dieses Verfahren richtet sich nach Bundesrecht. Für weitere Inormationen verweisen wir auf das Staatssekretariat für Migration.

