Ausländerausweise, Verlängerungen

Die Verlängerung muss persönlich am Schalter spätestens 2 Wochen vor Ende der Gültigkeit beantragt werden.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefüllte und unterzeichnete Verfallsanzeige (wird 2-3 Monate vor Ablauf direkt nach Hause versandt)
  • Gültiger Pass oder Identitätskarte (EU/EFTA)

Auf der Verfallsanzeige Ausweis B für Nicht-EG/EFTA-Staatsangehörige hat der Arbeitgeber entsprechende Angaben über die Entlöhnung vorzunehmen und seine Unterschrift zu leisten.

Verlängerungen L Kurzaufenthaltsbewilligungen

  • gültiger Arbeitsvertrag
  • Gültiger Pass oder Identitätskarte (EU/EFTA)

Die Einwohnerkontrolle prüft die Unterlagen und leitet diese zur Verlängerung an das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau in Aarau weiter.

Nicht-EG/EFTA-Staatsangehörige erhalten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen eine Vorladung vom Amt für Migration und Integration zur Erfassung der Daten in Aarau für den neuen biometrischen Ausländerausweis.

Sobald der Ausländerausweis verlängert wurde, werden Sie einen Brief von uns erhalten. Die Verlängerungskosten sind auf der Einwohnerkontrolle beim Abholen des Ausweises zu begleichen.

Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen finden Sie hier.

zurück zu Einwohnerkontrolle